1948: Amnestie für die ehemaligen Nationalsozialisten

Je mehr Zeit nach Kriegsende verging, desto akuter wurde die Frage nach der Wiedereingliederung ehemaliger Nationalsozialisten in Gesellschaft und Politik. Von Seiten der beiden großen Partei wurden schnell Signale an ehemalige NSDAP-Mitglieder ausgesandt. Vor allem die steirische SPÖ sprach sich früh für einen milden Umgang mit ehemaligen Nationalsozialisten aus. Langsam aber sicher wurde dieser Ansatz auch innerhalb der Gesamtpartei mehrheitsfähig. Am 21. April 1948 kam es schließlich um Beschluss des Amnestiegesetzes. Ehemalige Nationalsozialisten erhielten damit unter anderem das Wahlrecht zurück. Die Sozialdemokratie stand anschließend der Gründung einer eigenen Partei des dritten Lagers durchaus positiv gegenüber. Man erhoffte sich dadurch eine nachhaltige Spaltung des Bürgertums, welche die Sozialdemokratie mittelfristig zur stärksten Partei machen würde. Darüber hinaus versuchte die SPÖ selbst ehemalige Nationalsozialisten für sich zu gewinnen. Dabei spielte vor allem der BSA eine wichtige Rolle. 1948 waren bereits 70 Prozent seiner Mitglieder ehemalige Nationalsozialisten. Als der VdU als Sammelpartei des dritten Lagers gegründet wurde, ging die Sozialdemokratie mit großen Erwartungen in die nächsten Wahlen. Diese sollten sich jedoch als ungerechtfertigt erweisen.

Volksgerichtsprozess gegen die Gruppe „Soucek“
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